1. Gegenstand
Gegenstand sind die Beratungsleistungen von Dr. Martin Sturmer (nachfolgend MS), sofern nicht schriftlich anderslautende Bedingungen vereinbart worden sind.
2. Vertragsabschluss
Alle Angebote von MS sind freibleibend. Zur Auftragserteilung bedarf es einer schriftlichen Bestätigung seitens des Auftragsgebers. Der Auftraggeber ist an seinen Auftrag zwei Wochen ab dem Datum der Unterfertigung gebunden. Der Vertrag kommt zustande, wenn MS die Annahme des Leistungsangebots innerhalb dieser Frist schriftlich bestätigt oder mit der tatsächlichen Ausführung der vereinbarten Leistungen beginnt.
3. Termine
MS wird die in Absprache mit dem Auftraggeber konzipierten Maßnahmen umgehend (oder unter Beachtung einer vom Auftraggeber verhängten Sperrfrist) umsetzen. Sollte MS den vereinbarten Leistungstermin nicht einhalten können, hat der Auftraggeber eine Nachfrist von zehn Werktagen einzuräumen, ohne dass dem Auftraggeber aus dieser Verzögerung Ansprüche welcher Art auch immer entstehen.
4. Eigentum und Nutzungsrechte
Der Auftraggeber erhält an allen zur Verfügung gestellten Unterlagen, Materialien, Ideen sowie sonstigen Leistungen lediglich das nicht ausschließliche Recht der Nutzung im Rahmen des vertraglich festgelegten Zeitraums. Eine Weitergabe an Dritte ist dem Auftraggeber nicht gestattet.
5. Gewährleistung und Haftung
Die inhaltliche Verantwortung liegt alleine beim Auftraggeber. Im Zuge der Weitergabe von Informationen an MS verpflichtet sich der Auftraggeber, alle Angaben wahrheitsgetreu zu machen und nicht gegen bestehendes Recht zu verstoßen. Alle von MS an die Zielgruppen gerichteten Informationen müssen deshalb vor Versand vom Auftraggeber auf ihre Richtigkeit geprüft und schriftlich freigegeben werden.
Sollte es in Zusammenhang mit den Dienstleistungen von MS durch die Information von Auftraggeberseite dennoch zu gerichtlichen oder behördlichen Verfahren jeglicher Art kommen (dies bezieht sich insbesondere auf Klagen wegen Verleumdung, Ehrenbeleidigung, übler Nachrede usw.) gilt folgendes: Der Auftraggeber verpflichtet sich, MS sämtliche Kosten zu ersetzen, die sich durch von wem auch immer gerichtlich oder behördlich eingeleiteten Schritten oder Verfahren ergeben. Solche Kosten sind insbesondere: Anwaltskosten von MS; Anwaltskosten der Gegenseite und jegliche gerichtliche Kosten, zu denen MS verpflichtet wird; jegliche Geldstrafen, Ersatz- und Entschädigungsbeträge, zu deren Ersatz MS nach Bestimmungen der angewandten gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet wird.
Der Auftraggeber kann von seiner Kostenersatzpflicht nur dann befreit werden, wenn die Gegenpartei eines Verfahrens zum Kostenersatz verpflichtet wird und dieser tatsächlich geleistet wird.
6. Zahlungsbedingungen
Bei Auftragserteilung werden 50 % der Auftragssumme fällig. Davon ausgenommen sind zeitlich befristete Maßnahmen. Hier wird die gesamte Auftragssumme bei Auftragserteilung fällig. Die Zahlung erfolgt binnen 30 Tagen netto nach Rechnungslegung. Bei Zahlungsverzug ist MS berechtigt, vom Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von 4 % p. a. über der Bankrate vom jeweils aushaftenden Betrag zu fordern und diesem weiters den Ersatz der tatsächlich angefallenen Mahn- und Inkassospesen sowie allfällige Rechtsanwaltskosten in Rechnung zu stellen.
7. Geheimhaltung
Es ist beiden Vertragspartnern untersagt, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie Informationen, die über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des jeweils anderen Vertragspartners Auskunft geben, während oder auch nach Beendigung der Vertragsunterzeichnung selbst zu verwenden oder an Dritte weiterzugeben.
8. Kennzeichnung
MS ist berechtigt, bei allen von ihr erbrachten Leistungen auf ihre Urheberschaft hinzuweisen ohne dass daraus dem Auftraggeber ein wie auch immer gearteter Anspruch entsteht.
9. Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das die Handelsgerichtsbarkeit ausübende Gericht in Salzburg.